Mit dem Auto in Polen unterwegs
Kfz-Versicherungskarte in Polen nun seit dem 01.05.04 unnötig
Bei Pkw-Reisen in die neuen EU-Länder müssen Autofahrer nicht mehr die grüne Versicherungskarte mitführen. Alle diese Länder hätten das Kennzeichen-Abkommen der EU unterzeichnet, sagte Diethard Heidenreich vom Bereich Verkehrsangelegenheiten.
Dadurch entfalle die Pflicht zum Mitführen der grünen Karte. Autofahrer sollten diese trotzdem für einige Wochen noch in ihren Papieren haben, empfahl Heidenreich. Mit der EU-Erweiterung hätten sich in Polen sehr viele Bestimmungen und Regelungen geändert. Bis alle Beamten in den entlegensten Polizeiwachen über alle Veränderungen informiert seien, könne noch etwas Zeit vergehen. Auf deutscher Seite werde die Polizei bei polnischen Autofahrern die grüne Karte nicht mehr kontrollieren. (Quelle: dpa)
Stadtverkehr
Zu den Stadtverkehrsmittel gehören in Polen: Busse, Straßenbahnen, Obusse und U-Bahn (nur in Warschau).
Es gibt normale Buslinien, Schnellbus-Linien und Nachtbuslinien. Fahrkarten kauft man im Zeitungskiosk, in manchen Geschäften und beim Fahrer. Die Fahrkarte ist sofort nach dem Einsteigen zu entwerten. Der Preis hängt von der Stadt ab und gilt nur in einer Stadt. In dem Stadtverkehr gelten folgende Fahrkarten: Einzel Tages- und Nachtskarten, Tages-, Stunden-, Wochen-Karten, Tagessammelkarten und Wochenendkarten. Beförderung eines größeren Gepäcks (jeder Teil) unterliegt einem Zuschlag. Zuschlag für den Hund ist gleich dem Gepäckzuschlag. Für die Fahrt ohne gültige Fahrkarte gilt eine hohe Geldstrafe.
Verkehrsvorschriften
Die polnischen Verkehrsvorschriften sind den Ländern der Europäischen Union angepasst.
Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:
Maximalgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften 60 km/h
Schnellstraßen – 100 km/h
Autobahn – 130 km/h
Vom ersten Oktober bis Ende Februar müssen Fahrer immer Abblendlicht einschalten. Für Motorradfahrer gilt diese Pflicht das ganze Jahr. Verletzen der Straßenverkehrsvorschriften droht mit Strafpunkten von 1 bis 10. Im Falle der ausländischen Fahrer werden Informationen über gezählte Punkte an zuständige Ämter des Herkunftslandes geschickt. Ausländische Fahrer zahlen Strafzettel bar. Der zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,2 Promille. Fahrer und der Passagier auf dem vorderen Sitz sind verpflichtet, sich anzuschnallen. Es ist verboten, sich beim Fahren via Handy ohne Lautsprecherzubehör zu unterhalten. Das Auto soll mit dem Verbandskasten, Feuerlöscher, Warndreieck ausgestattet sein. Kinder unter dem zehnten Lebensjahr sollten in einem Sicherheitssessel reisen. Sowohl am Tag als auch in der Nacht sind nur befugte Polizisten in Uniform oder in Zivilkleidung zur Fahrzeigkontrolle in geschlossenen Ortschaften berechtigt. In den unbebauten Ortschaften dürfen nur Polizisten in Uniform Korntrollen vornehmen, am Tage dagegen auch Polizisten in Zivilkleidung, die vor dem an sichtbarer Stelle gesellten Funkstreifenwagen stehen.
Pannenhilfe
STARTER – Pannenhilfe (wie in Deutschland oder Holland), Tel. 0-801 122 222, für Mobiltelefoninhaber: +(48-61) 831 98 00. PZM – Pannenhilfe (Pomoc Drogowa) des Polnischen Motorverbandes unter der Einheitsnummer in ganz Polen – 96 37. Bargeldlose Verrechnung möglich für Mitglieder der Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) und Alliance Internationale de Tourisme (AIT).